Gesetze für Assistenzhunde in Deutschland
In Deutschland gibt es ein Gesetz,
für Assistenzhunde.
Im Gesetz steht:
 Keiner darf Menschen mit Behinderung 
 schlechter als andere behandeln.
 Darum soll alles barrierefrei sein.
 Zum Beispiel sind Treppen eine Barriere 
 für Rollstuhlfahrer.
 Barrierefrei sind Rollstuhl-Rampen.
Ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel.
 Assistenhunde sind auch ein Hilfsmittel.
 Das steht im Gesetz.
 Darum dürfen Menschen mit Assistenzhunden
 ihre Hunde überall dabei haben.
 Zum Beispiel auch: 
- im Krankenhaus
 - im Flugzeug
 - an Orten, wo sonst keine Hunde sein dürfen.
 

