Gesetze für Assistenzhunde in Deutschland
In Deutschland gibt es ein Gesetz,
für Assistenzhunde.
Im Gesetz steht:
Keiner darf Menschen mit Behinderung
schlechter als andere behandeln.
Darum soll alles barrierefrei sein.
Zum Beispiel sind Treppen eine Barriere
für Rollstuhlfahrer.
Barrierefrei sind Rollstuhl-Rampen.
Ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel.
Assistenhunde sind auch ein Hilfsmittel.
Das steht im Gesetz.
Darum dürfen Menschen mit Assistenzhunden
ihre Hunde überall dabei haben.
Zum Beispiel auch:
- im Krankenhaus
- im Flugzeug
- an Orten, wo sonst keine Hunde sein dürfen.